Ingenieurbüro & Bauträger Gesellschaft

DAS INGENIEURBÜRO

auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Arbeit unseres Ingenieurbüros geben.

Unser Ingenieurbüro erstellt alle für die Errichtung Ihres Wohnhauses erforderlichen Unterlagen, wie Bauantrag, Ausführungsplanung, Statik, Energieausweis etc. Des Weiteren betreut das Ingenieurbüro das Bauvorhaben und überwacht die Ausführung der Arbeiten auf Übereinstimmung mit der Planung.

Wir sind in den Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieure (Grundlage für die Vorlage des Bauantrages bei der Baubehörde) und der qualifizierten Tragwerksplaner (Grundlage für das Anfertigen der statischen Berechnungen) der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen.

Eine ausführliche Planung und Überwachung ist Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltig mangelfreie Herstellung Ihres Eigenheimes oder Wohnhauses.

Im einzelnen erfolgt die Planung in folgenden Schritten:

1. Grundlagenermittlung

– Bei der Grundlagenermittlung prüfen wir ob Ihre Vorstellungen vom Haus mit den öffentlich rechtlichen Bestimmungen Ihres Bauplatzes vereinbar sind und ob die Erschließung mit den notwendigen Medien gesichert ist.

2. Die Vorplanung

– Mit den ersten groben Planungsvorschlägen erstellen wir das Konzept Ihres Hauses in Verbindung mit der Plazierung auf dem Bauplatz und Ausrichtung nach den Hauptachsen.

3. Die Entwurfsplanung

– Nun entwickeln wir im Dialog mit Ihnen aus den Vorplanungen den endgültigen Entwurf der dann Grundlage für die Baugenehmigung ist. Schon hier können wir Ihnen farbliche 3-d Ansichten Ihres Hauses zeigen.

4. Die Genehmigungsplanung

– Der Bauantrag wird mit allen erforderlichen Anlagen an das Bauamt zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht.

5. Die Ausführungsplanung

– Während der Bearbeitungszeit der Baubehörde zur Erteilung der Baugenehmigung erstellen wir alle zur Ausführung Ihres Hauses erforderlichen Baupläne mit den notwendigen statischen Berechnungen einschließlich der Schal- und Bewehrungspläne sowie allen Detailplanungen und den Energieausweis. So können wir die Bearbeitungszeit der Behörde (in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten) effektiv nutzen. Sobald die Baugenehmigung vorliegt können wir somit die Baubeginnanzeige und die erstellten bautrechnischen Nachweise an die Behörde einreichen und innerhalb der nächsten zwei Wochen mit dem Bau beginnen,

6. Die Bauüberwachung

– Wir überwachen die Ausführung in Übereinstimmung mit den Ausführungslänen und der Baubeschreibung und koordinieren die Gewerke während der Errichtung Ihres Wohnhauses bis zur vereinbarten Leistungsgrenze. Dies kann nur die Errichtung des Rohbaues sein oder auch die Übergabe des Haustürschlüssels bei vereinbarter schlüsselfertiger Übergabe.

7. Statische Berechnungen

– Mit Erstellung der Ausführungsplanung erstellen wir auch die statischen Berechnungen zu Ihrem Bauvorhaben. Dabei werden alle erforderlichen Berechnungen durchgeführt und die Schal- und Bewehrungspläne angefertigt. Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel eines Bewehrungsplanes für die Decke über dem Erdgeschoß.

8. Der Energieausweis

Schon in der Phase der Vorplanung beraten wir Sie über die möglichen Energiebilanzen Ihres Wohnhauses. Wir erläutern Ihnen welche Heiz- und Lüftungsanforderungen an Energieeffizienshäuser gestellt werden und wie das bei Ihrem Vorhaben erreicht werden kann. Somit sind Sie für die Zukunft hervorragend gerüstet und können Fördermittel aus Programmen des Bundes z. B. der KfW- Bank nutzen.

VON UNS ERHALTEN SIE ALLE BAUPLANUNGS- UND INGENIEURLEISTUNGEN DIE ZUM BAU IHRES HAUSES NOTWENDIG SIND!